Allgemeine Informationen

Die Requalifizierung in der Stufe 3 umfasst einen Theorieteil und einen Praxisteil.

Der Theorieteil kann mittels Prüfung oder alternativ durch Übermittlung des strukturierten Kreditsystems abgewickelt werden. Mit der Verwendung des Kreditsystems müssen Nachweise erbracht werden, dass an ausreichenden verfahrensbezogenen ZfP-Aktivitäten teilgenommen wurden.

Zum Praxisteil kann eine praktische Prüfung in der Stufe 2 (ohne Erstellung einer Prüfanweisung) abgelegt, oder alternativ die fortgesetzte praktische Fähigkeit der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden.

Akzeptiert werden die unten angeführten Kombinationen.

Erforderliche Unterlagen

1. Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt)

2. Kopie des zu requalifizierenden Zertifikats

3. Nachweis fortgesetzter Eignung im Theorie-Teil

4. Nachweis fortgesetzter Eignung im Praxis-Teil

 

Der Nachweis fortgesetzter Eignung ist nur durch eine der drei Kombinationen möglich


Kombination 1

oder
 

Theorieprüfung

Prüfung mittels Multiple Choice Test im Rahmen eines Stufe 3 - Prüfungstermins. Dazu kann ein Vorbereitungskurs gebucht werden.

Fortgesetzte praktische Fähigkeit

Die Belege der praktischen Tätigkeit müssen im Formular 'Fortgesetzte praktische Fähigkeit' eingetragen und durch eine bevollmächtigte Person bestätigt werden. Die Belege sind im Betrieb zu archivieren. Sie müssen der Zertifizierungsstelle auf Anfrage zugänglich gemacht werden.

  • Es sind mindestens fünf Belege zwischen Erneuerung und Rezertifizierung erforderlich.
  • Für jedes Kalenderjahr muss ein Beleg vorliegen.
  • Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Belegen darf vierzehn Monate nicht überschreiten.

Mit den Belegen müssen folgende Tätigkeiten nachgewiesen werden:

  • Geräte einstellen und überprüfen; 
  • ZfP-Prüfung durchführen und dokumentieren;
  • Prüfergebnisse auslegen und bewerten.

Alle drei Punkte müssen nachweislich und gesondert für jedes einzelne Verfahren durch den Kandidaten bzw. die Kandidatin selbst durchgeführt werden.


Kombination 2

 

Theorieprüfung

Prüfung mittels Multiple Choice Test im Rahmen eines Stufe 3 - Prüfungstermins. Dazu kann ein Vorbereitungskurs gebucht werden.

Nachweis der praktischen Prüfung Stufe 2

Der Nachweis kann durch eine praktische Prüfung an einem Prüfungszentrum der Stufe 2 wahlweise erfolgen durch:

  • Zertifikat: Requalifizierungsprüfung zur Aufrechterhaltung einer Stufe 2 Zertifizierung (inkl. Erstellung einer Prüfanweisung)
  • Prüfungsprotokoll: Praktische Prüfung der Stufe 2 (ohne Erstellung einer Prüfanweisung)

Kombination 3

 
 

Strukturiertes Kreditsystem

Durch die Teilnahme an verschiedenen ZfP-Aktivitäten können als Alternative zur Theorieprüfung im Zeitraum zwischen Erneuerung und Rezertifizierung Punkte gemäß Kreditliste gesammelt werden. Es ist verpflichtend das ÖGfZP Formular zu verwenden.

WICHTIGE INFORMATIONEN:

  • Übermitteln Sie mit der Kreditliste vorerst KEINE Nachweise. Wir fordern diese stichprobenartig von Ihnen an.
  • Eine Kreditliste gilt immer nur für ein Prüfverfahren.
  • Für Firmenmitgliedschaften können wir keine Punkte anrechnen. Dies ist nur für persönliche Mitglieder*innen der ÖGfZP möglich.
  • Für firmeninterne Schulungen können wir keine Punkte anrechnen, siehe "Tätigkeiten zur Kreditliste Stufe 3"

Anleitung zum Ausfüllen der Kreditliste

Nachweis der praktischen Prüfung Stufe 2

Der Nachweis kann durch eine praktische Prüfung an einem Prüfungszentrum der Stufe 2 wahlweise erfolgen durch:

  • Zertifikat: Requalifizierungsprüfung zur Aufrechterhaltung einer Stufe 2 Zertifizierung (inkl. Erstellung einer Prüfanweisung)
  • Prüfungsprotokoll: Praktische Prüfung der Stufe 2 (ohne Erstellung einer Prüfanweisung)