Personen können nach dem Stufe 1 Kurs ohne Prüfung den Kurs und die Prüfung in der Stufe 2 absolvieren. Vor der Stufe 2-Prüfung ist die industrielle Erfahrungszeit für Stufe 1&2 als Prüferhelfer*in nachzuweisen.
Für den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie muss bei der Prüfung der Produktsektor w (geschweißte Produkte) beinhaltet sein. Auf Basis einer Zertifizierung kann Prüfpersonal für den geregelten Bereich nach Erfüllung einer ZfP-Erfahrung an Druckgeräten zugelassen werden. Die Erfahrungszeit ist von einem Druckgerätehersteller, einem Druckgerätebetreiber oder einer benannten Stelle zu bestätigen. BItte beachten Sie, dass die DGRL für den Raum UK zukünftig nicht mehr anerkannt wird!
Herstellung (enthält w, f, c, wp, t):
Für Prüfpersonal, welches in der Herstellung sowie der Ver- und Bearbeitung von Produkten tätig ist.
Dienstleistungsprüfung bei Fertigung und Instandhaltung, eingeschlossen Herstellung (enthält w, f, c, wp, t, u.a.):
Für Prüfpersonal, welches für ein Dienstleistungsunternehmen tätig ist oder in mehreren Standorten des Betriebes ZfP Prüfungen durchführt.
Eisenbahn-Instandhaltung (enthält w, f, c, wp, t, u.a.):
Für Prüfpersonal, welches im Bereich des Eisenbahnwesens tätig ist (Infrastruktur, wie z.B.: Oberbau oder im Bereich Rollendes Material, wie z.B.: Radsätze).
Luft- und Raumfahrt(enthält w, f, c, wp, t, p):
Für Prüfpersonal, welches im Bereich der Produktion von Luft- und Raumfahrtteilen (Zulieferindustrie) tätig ist, wenn der Kunde dies akzeptiert.
Für den Bereich der Wartung ist zwingend eine Qualifizierung gemäß EN ISO 4179 erforderlich.
Die betriebliche Autorisierung von Prüfpersonal ist ein verpflichtendes Dokument, welches vom Arbeitgeber auszustellen ist. Basierend auf den Angaben am Zertifikat und nach einer tätigkeitsspezifischen Schulung (sofern erforderlich) muss der Arbeitgeber die zertifizierte Person betriebsintern autorisieren, zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen zu dürfen. Die Prüfungsautorisierung darf nicht länger gültig sein, als das korrespondiernde Zertifikat. Sie kann bei Notwendigkeit auch für einen eingeschränkten Bereich ausgestellt werden (z.B.: nur fluoresziernde Prüfungen bei PT oder nur Prüfungen mittels Senkrechtprüfkopf bei UT).
Basierend auf einer Zertifizierung sind Personen durch den Arbeitgeber (oder einer Vertretung) in den Aspekten der ZfP zum Zwecke der Ausstellung der Prüfungsautorisierung zu schulen. Dies beinhaltet Produkte, Ausrüstung, Verfahrensbeschreibungen, Prüfanweisungen sowie angewendete Normen und Regelwerke.
- Name des Arbeitgebers
- Hinweis auf das betriebliche Autorisierungsprogramm
- vollständiger Name des Prüfpersonals
- Geburtsdatum des Prüfpersonals
- betroffenes ZfP-Verfahren und Qualifizierungsstufe
- Angaben der Sektoren (Produkt- bzw. Industriesektor mit Kurzzeichen)
- Art/Reg.Nr. des Zertifikates, Datum und Aussteller
- Verfallsdatum des Zertifikates
- Ausstellungsdatum
- Unterschrift des Arbeitgebers
- Unterschrift des autorisierten Prüfpersonals
Der alleinige Eigentümer bleibt die Zertifizierungsstelle der ÖGfZP. ZertifikatsinhaberInnen sind dazu ermächtigt das Zertifikat innerhalb des Geltungsbereiches zu nutzen.
Das Personal der ÖGfZP und alle vertraglich gebundenen Mitarbeiter unterliegen einer strengen Vertraulichkeitsregelung. Personenbezogene Daten müssen gemäß EN ISO 9712 für die Dauer einer Zertifizierungsperiode (10 Jahre) verschlossen archiviert werden.
Das EN ISO 9712 Zertifikat inklusive einer Confirmation stellt die Äquivalenz, nicht aber ein ASNT-TC 1A Level III Certificate dar.
In einer „written praxis“ des Unternehmens muss für die Abnehmer oder Auditoren festgeschrieben sein, dass ASNT die 3rd-Party Zertifizierung gemäß ASNT – ACCP als äquivalent zur EN ISO 9712 - Zertifizierung darstellt (siehe Rückseite des Zertifikats).
Zur Ausstellung einer Confirmation sind Ergänzungsprüfungen auf Basis einer EN ISO 9712 Zertifizierung erforderlich, die Sie entweder firmenintern oder auch über die ÖGfZP ablegen können.
Die Written Practice ist eine Verfahrensanweisung eines Unternehmens, welche die Ausbildung, Qualifizierung und Zertifizierung von ZfP Personal im Bereich der Luft- und Raumfahrt, sowie der ASNT regelt. Dazu können auch externe Ausbildungs-, Prüf- und Zertifizierungsstellen genannt werden.
Die ÖGfZP kann als unabhängige Personalzertifizierungsstelle (Third Party) Qualifizierungsprüfungen abnehmen und Qualifikations- und Konformitätsbestätigungen ausstellen, wenn sie als so genannte Outside Agency (externe Vertragsstelle) in der Written Practice (Zulassungsvorschrift) des Unternehmens genannt ist.
Eine Erneuerung ist bis zu einem Jahr nach dem Ablauf des ursprünglichen Zertifikats möglich. Bis zum Zeitpunkt der Ausstellung eines neuen Zertifikats ergibt sich jedoch eine Zertifizierungslücke. Das neue Zertifikat hat eine Gültigkeit bis längesten 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des ursprünglichen Zertifikats.
Es ist ausnahmslos eine vollständige Rezertifizierungsprüfung abzulegen. Einer in diesem Sinne abgelegte Prüfung folgt in längstens 5 Jahren eine Erneuerung. Bitte beachten sie, dass die Zertifizierung erst wieder mit dem Zeitpunkt der Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle Gültigkeit erlangt.
Es ist erforderlich eine komplette Erstprüfung abzulegen. Bitte beachten sie, dass die Zertifizierung erst wieder mit dem Zeitpunkt der Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle erlangt und dass nach fünf Jahren eine Erneuerung erforderlich ist.
Eine Requalifizierungsprüfung ist bis zu einem Jahr nach dem Ablauf des ursprünglichen Zertifikats möglich. Bis zum Zeitpunkt der Ausstellung eines neuen Zertifikats ergibt sich jedoch eine Zertifizierungslücke. Das neue Zertifikat hat eine Gültigkeit bis längesten 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des ursprünglichen Zertifikats.
Es ist ausnahmslos eine komplette Erstprüfung abzulegen.
Die Gültigkeit der erneuten Zertifizierung beginnt mit dem Datum der Überprüfung durc hdie Zertifizierungsstelle.
Je nach Wechsel kann es erforderlich sein, eine zusätzliche Prüfung abzulegen. Kontaktieren sie bitte eine der Ausbildungsstellen oder unsere Zertifizierungsstelle.