Beantragung der Erneuerung

Es liegt in der Verantwortung der zertifizierten Person, das für eine Erneuerung erforderliche Verfahren fristgerecht einzuleiten.

Zu jedem Zeitpunkt bis zu 5 Jahren nach erfolgreicher Erstprüfung oder Rezertifizierungsprüfung und vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird die Zertifizierung durch die Zertifizierungsstelle für eine neue Gültigkeitsdauer erneuert, wenn die Zertifizierungsanforderungen erfüllt werden.

Der Antrag auf Erneuerung sollte bei der Zertifizierungsstelle vor dem Ablaufdatum der Zertifizierung gestellt werden und darf nicht später als 12 Monate nach dem Ablaufdatum des Zertifikats erfolgen. Im Zweifelsfall haben Antragsteller nachzuweisen, dass die erforderlichen Unterlagen übermittelt wurden.

Hinweis: Bei Erneuerung über einen erfolgreichen Abschluss eines praktischen Prüfungselements muss die Prüfung für die Erneuerung max. 6 Monate vor oder am Tag des Ablaufs des Zertifikats erfolgen, um als fristgerechte Beantragung bewertet zu werden.

Fristgerechte Beantragung | Gültigkeitsdauer

Wenn der Erneuerungsantrag inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen max. 6 Monate vor oder am Tag des Ablaufs des Zertifikats eingeht, muss das Erneuerungsdatum des neuen Zertifikats mit dem Ablaufdatum des Zertifikats übereinstimmen (d. h. keine Unterbrechung der Zertifizierung). Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.

Beantragung nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit | Gültigkeitsdauer

Geht der Erneuerungsantrag inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen nach dem Ablaufdatum des Zertifikats (nicht später als 12 Monate nach dem Ablauf des Zertifikates) ein, so ist das Erneuerungsdatum des neuen Zertifikats das Datum, an dem alle Voraussetzungen für die Erneuerung erfüllt sind. In diesem Falle muss eine Unterbrechung des Zertifizierungszeitraums (Zertifikatslücke) stattfinden. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.

Zeitliche Anforderungen der Beantragung werden nicht erfüllt  

Wird die Beantragung inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen später als 12 Monate nach Ablauf des Zertifikates eingereicht, müssen die antragstellenden Personen die Anforderungen für eine Rezertifizierung - je Stufe - erfüllen.

Wird die Beantragung inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen später als 36 Monate nach Ablauf des Zertifikates eingereicht, müssen die antragstellenden Personen die Anforderungen einer Erstprüfung - je Stufe – erfüllen (in der Stufe 3 ohne Prüfung der Grundlagenkenntnisse).