ZfP-Ausbildung

ZfP-Ausbildungen werden von zugelassenen Ausbildungszentren angeboten. Sie lernen das gewählte Prüfverfahren in Theorie und Praxis. Für Anmeldungen kontaktieren Sie bitte ein Ausbildungszentrum.

Ausbildungsstufen

 

Ausbildungen erfolgen in der Zerstörungsfreien Prüfung mittels dreistufigem System, beginnend mit der Stufe 1 und getrennt nach den Prüfverfahren.

Stufe 1:

Sie erlernen das Handwerk, die zugrunde liegende Physik und Sie können zerstörungsfreie Prüfungen nach vorgegebenen Prüfanweisungen ausführen.

Stufe 2:

Basierend auf den Kenntnissen der Stufe 1 vertiefen Sie die physikalischen Kenntnisse und erlernen die Bewertung von Prüfergebnissen, die Erstellung von Prüfanweisungen und die Auswahl von Prüftechniken.

Stufe 3:            

Sie erlangen umfassendes Wissen im Prüfverfahren, einen Überblick über alle weiteren gängigen Prüfverfahren sowie die Grundlagen zu Themen wie Werkstoffkunde, Herstellungsprozesse, Recht und Qualitätssicherung.

Ausbildungsinhalte


Die Ausbildungsinhalte decken die Vorgaben der CEN ISO/TS 25107 (Syllabus) ab und bedürfen im Zertifizierungssystem der ÖGfZP einer Freigabe. Sie stellen die Grundlage für unsere Qualifizierungsprüfungen dar.

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Anerkennungen


Die Ausbildung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) erfolgt in anerkannten Ausbildungsstellen.
Die Anerkennung der Ausbildungen erfolgt auf Basis der EN ISO 9712 inklusive den Anforderungen der CEN ISO/TS 25107 und CEN ISO/TS 25108. Gemäß dieser Normen und der Zertifizierungsprogramme der ÖGfZP sind die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildungsdauer, die Lehrinhalte, sowie die Anforderungen an Ausbildungsstellen festgelegt. Ausbildungen, welche direkt von der ÖGfZP organisiert sind, werden strikt getrennt von Prüfung und Zertifizierung abgewickelt.

Qualitätssicherung


Die ÖGfZP stellt sicher, dass in Österreich ausgebildetes Prüfpersonal den hohen prüftechnischen Anforderungen gerecht wird und die Ausbildungsprogramme dem Stand der Technik entsprechen.
Dazu werden anerkannte Ausbildungsstellen regelmäßig auditiert und im Zuge der Qualifizierungsprüfungen durch Prüfungsbeauftragte der Zertifizierungsstelle überwacht.

Luft- und Raumfahrt


Für Prüfpersonal im Bereich der Luft- und Raumfahrt gemäß EN 4179 und NAS 410 werden Ausbildungsstellen und Ausbildungsinhalte durch das Nationale Luft- und Raumfahrt ZfP Sektorkomitee (National Aerospace NDT Board – NANDTB) zugelassen und entsprechende Ausbildner im „Letter of Notification“ genannt.
Für Teilnehmer*innen aus dem Luftfahrbereich erfolgen die Ausbildungen in der Regel in dualer Form unter der Einbindung der EN ISO 9712 und der EN 4179/NAS 410.

Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Regelungen der EN ISO 9712, der EN 4179/NAS 410, sowie der Zertifizierungsprogramme.