Qualifizierung gemäß EN 4179/NAS 410

Anmeldeformular

 

Der anmeldende Betrieb muss in einer Zulassungsvorschrift festlegen wie die Qualifizierung und Zertifizierung des Prüfpersonals geregelt ist. Dies implementiert den Verweis auf die vom nationalen Luft- und Raumfahrtkomitee (NANDTB) zugelassenen Ausbildungszentren und Prüfungszentren sowie auf die Zertifizierungsstelle der ÖGfZP als Third Party.

ZfP Personal im Bereich der Luft- und Raumfahrt muss betriebsintern auf die speziellen Abläufe und Produkte nachweislich eingewiesen, geschult und autorisiert werden.

Grundlegende Kenntnisse zu weiteren Prüfverfahren

Vor dem Besuch eines Stufe 3 Seminares ist eine Prüfung zu grundlegenden Kenntnissen zu weiteren ZfP Verfahren positiv abzulegen. Dazu kann das Grundlagenseminar inkl. Prüfung gemäß EN ISO 9712 anerkannt werden.

Industrielle Vorerfahrungszeit

Die Erfahrungzeiten sind als Stufe 2 Prüfpersonal nachzuweisen.

Vorerfahrungszeiten müssen betriebsintern in der Written Practice festgehalten sein. Sie ist durch das verantwortliche Stufe 3 Prüfpersonal gemäß EN 4179 zu dokumentieren und auch am Anmeldeformular zu bestätigen.

Hochschule oder Universität Stufe 2 Erfahrung
(pro Verfahren)
keine 4 Jahre
Zwei Jahre Studium der Technik oder Naturwissenschaften an einer anerkannten Technikerschule, einer Hochschule oder Universität

2 Jahre

3 -4 Jahre Studium der Naturwissenschaften oder Technik und Diplom

 1 Jahr

Die Erfahrungszeit muss in vollem Umfang zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht werden.