Erfahrungszeit


Vor dem Ablegen der Qualifizierungsprüfung ist durch den Betrieb die industrielle Erfahrungszeit am Anmeldeformular zu bestätigen.

Die Person soll dabei die Erfahrung als Stufe 2 Prüfpersonal gesammelt habern. Bei einem direkten Zugang zur Stufe 3 ist die Erfahrungszeit als Prüferhelfer*in zu sammeln. Die Kenntnisse sollen unter qualifizierter Aufsicht (z.B. zertifiziertes ZfP-Personal) erworben werden. 

Die Erfahrungszeiten gelten in Tagen und pro Verfahren. Sie sind in vollem Umfang vor der Qualifizierungsprüfung zu erbringen. Die Dauer eines Tages beträgt mindestens sieben Stunden, die an einem Tag oder durch akkumulierte Stunden erreicht werden können. Die maximal zulässige Stundenzahl an einem Tag beträgt 12 Stunden. Die Erfahrung in Tagen wird erreicht, indem die Gesamtzahl der akkumulierten Stunden durch 7 geteilt wird.

Mit Stufe 2 Zertifikat und
höherem Abschluss (Ing, BSc, DI,…) | NQR VI

180 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
270 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind als Stufe 2 Prüfpersonal nachzuweisen.

Mit Stufe 2 Zertifikat
ohne höheren Abschluss

240 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
450 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind als Stufe 2 Prüfpersonal nachzuweisen.

Direkter Zugang zur Stufe 3 und
höherem Abschluss (Ing, BSc, DI,…) | NQR VI

60 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
180 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind als Prüferhelfer*in nachzuweisen.

NQR VI: Nationaler Qualifikationsrahmen Stufe 6 mit einem technisch relevanten Abschluss; siehe.

Unter gewissen Voraussetzungen kann die erforderliche Erfahrungszeit reduziert werden. Nähere Informationen finden sich im Zertifizierungsprogramm.

Sehvermögen


Das Nahsehvermögen ist jährlich im Betrieb zu überprüfen, das Farbsehvermögen bzw. das Grausehvermögen mindestens alle fünf Jahre. Der Betrieb muss innerhalb der Vorgaben der EN ISO 9712 (siehe Anmeldeformulare) in Abhängigkeit von den angewendeten Prüfverfahren selbst definieren, welche Überprüfungen erforderlich sind.
Am Anmeldeformular ist nur das Datum der letzten Überprüfung anzugeben, die Nachweise sind nicht zu übermitteln.

Zum Zeitpunkt der Zertifizierung muss ein gültiger Sehtest im Betrieb vorliegen.

Ausweiskarten


Die Ausstellung einer Ausweiskarte in Verbindung mit einer Zertifizierung ist kostenlos. Dafür ist es jedoch erforderlich, dass Sie der Ausbildungsstelle ein passähnliches Foto übermitteln. Es erfolgt keinerlei grafische Bearbeitung.

Ihr Foto muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Dateiformat: .jpg
  • Dateiname: Nachname_Geburtsdatum, z.B.: Mustermann_31051995.jpg Dateigröße: max. 2 MB

 

Ohne rechtzeitige Übermittlung eines Fotos gemäß der Anforderungen können wir keine Ausweiskarte ausstellen. Die nachträgliche Ausstellung von Ausweiskarten ist mit Kosten verbunden.