Für die Requalifizierung in der Stufe 3 ist sowohl ein Theorieteil als auch ein Praxisteil zu absolvieren.
Der Theorieteil kann a) mittels Prüfung oder b) mittels Kreditsystem requalifiziert werden.
Der Praxisteil kann a) durch den Praktischen Prüfungsteil oder b) durch den Nachweis der fortgesetzten praktischen Fähigkeit für die letzten 5 Jahre requalifiziert werden.
Zusätzlich zu den unten angeführten Unterlagen ist folgendes zu übermitteln:
1. Kopie des zu verlängernden Zertifikats
2. digitales passbildähnliches Foto, falls eine Ausweiskarte bestellt wird
1 a_ Theorieteil | Prüfung im Prüfungszentrum der ÖGfZP
Die Prüfung kann in der Regel im Rahmen von Prüfungsterminen der Stufe 3 oder auch bei eigenen Requalifizierungsterminen abgelegt werden. Die Theorieprüfung umfasst 10 Prüfungsfragen zu Zertifizierungssystemen und 20 Prüfungsfragen pro Prüfverfahren
1 b_ Theorieteil | Kreditsystem
Als Alternative zur Prüfung können innerhalb der letzten Zertifizierungsperiode Punkte gesammelt werden. Für jedes Prüfverfahren müssen anerkannte Tätigkeiten in die Kreditliste eingetragen werden. Im Ergebnisblatt ist ersichtlich, ob ausreichend Punkte gesammelt werden konnten.
2 a_ Praxisteil | Praktischer Prüfungteil
Die Prüfung für die Requalifizierung in der Stufe 2 kann in einem Prüfungszentrum abgelegt werden. Die Erstellung einer Prüfanweisung ist nicht erforderlich. Personen mit gültigem Stufe 2 - Zertifikat sind davon ausgenommen.
2 b_ Praxisteil | Fortgesetzte praktische Fähigkeit
Als Alternative zum Praktischen Prüfungsteil können fortgesetzte praktische Tätigkeiten nachgewiesen werden. Dies ist durch eine bevollmächtigte Person zu bestätigen und die Belege sind im Betrieb zu archivieren.
- Es sind mindestens fünf Belege zwischen Erneuerung und Rezertifizierung erforderlich.
- Für jedes Kalenderjahr muss ein Beleg vorliegen.
- Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Belegen darf vierzehn Monate nicht überschreiten.
Mit den Belegen müssen die drei folgende Tätigkeiten nachgewiesen werden:
- Geräte einstellen und überprüfen;
- ZfP-Prüfung durchführen und dokumentieren;
- Prüfergebnisse auslegen und bewerten.
Prüfungsvorbereitung
- Ausbildungsstellen für die Stufen 1 & 2 bieten bei Bedarf Auffrischungstage vor einer Praktischen Prüfung an.
- Ausbildungsstellen für die Stuge 3 bieten in Kooperation mit der ÖGfZP Auffrischungskurse an. In der Regel werden im 2-tägigen Kurs die Prüfverfahren VT, PT, MT, RT und UT angeboten. Kontaktieren sie dazu die ÖGfZP unter office@oegfzp.at
|
Theorieprüfung & Praktisches Prüfungselement |
Kreditsystem & Praktisches PrüfungselementAnmeldung zur Rezertifizierung | Übermittlung an die ÖGfZP
Download
Kreditliste | Übermittlung an die ÖGfZP
Download
Anerkannte Tätigkeiten zur Kreditliste
Download
Beispiel: Eingabeliste
Download
Beispiel: Ergebnisblatt
Download
Anmeldung zum Praktischen Prüfungselement | Übermittlung an ein Prüfungszentrum Stufe 1&2
Download
|
Wichtige Informationen:
- Eine Kreditliste gilt immer nur für ein Prüfverfahren.
- Alle Daten müssen in das erste Blatt der Datei eingetragen werden.
- Tragen sie zuerst die Daten Name, Firma, Prüfverfahren und Zertifikat gültig bis ein.
- Anerkannte ZfP bezogene Tätigkeiten sind dann in der Tabelle einzutragen:
- wählen Sie das Zertifizierungsjahr in den eine Tätigkeit erfolgte
- wählen Sie die Art der Tätigkeit
- wählen Sie die Anzahl der Tätigkeiten, je nachdem welche Einheit angezeigt wird
- tragen Sie eine eindeutige Bezeichnung der Nachweise der Belege mit Datum ein
- die angezeigten Punkte sind nur ein Zwischenergebnis und stellen nicht die effektiv anerkannten Punkte dar
- Das Ergebnis der Kreditliste ist auf dem zweiten Blatt der Datei (Ergebnisblatt) ersichtlich.
- Übermitteln Sie mit der Kreditliste vorerst KEINE Nachweise. Wir fordern diese stichprobenartig von Ihnen an.
- Für Firmenmitgliedschaften können wir keine Punkte anrechnen. Dies ist nur für persönliche Mitglieder*innen der ÖGfZP möglich.
- Für firmeninterne Schulungen können wir keine Punkte anrechnen, siehe "Tätigkeiten zur Kreditliste Stufe ..."
- Die Kreditliste ist vom Arbeitgeber und von einer weiteren zertifizierten Person (bzw. Referee) als dem Antragsteller/der Antragstellerin zu bestätigen.
- Die Vorlage gilt für eine Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren. Kontaktieren Sie uns , falls Ihr Zertifikat eine kürzere Laufzeit hat.
- Die Nachweise Sehvermögen und fortlaufende Prüftätigkeit sollen dem Zertifizierungsantrag nicht beigelegt werden.
- Ausweiskarten werden nur ausgestellt, wenn ein digitales Foto (siehe Zertifizierungsantrag) übermittelt wird. Die nachträgliche Ausstellung von Ausweiskarten ist kostenpflichtig.