Re-zertifizierung
... 5 Jahre nach der Erneuerung und alle 10 Jahre danach
... wenn das Zertifikat eine ungerade Nummer hat
Es liegt in der Verantwortung der zertifizierten Person, das für eine Re-Zertifizierung erforderliche Verfahren fristgerecht einzuleiten.
Sie kann maximal sechs Monate vor Ablauf eines Zertifikats durchgeführt werden. Ein neues Zertifikat gilt immer erst mit dem Datum der Überprüfung und Freigabe duch die Zertifizierungsstelle.
Wenn die Unterlagen der Re-Qualifizierungsprüfung max. 6 Monate vor oder am Tag des Ablaufs des Zertifikats eingehen, schließt die verlängerte Zertifizierung unterbrechungsfrei an das alte Zertifikat an, vorausgesetzt die Freigabe der Zertifizierungsstelle ist ebenfalls vor dem Ablaufdatum erfolgt. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.
Eine Re-Qualifizierungsprüfung ist weiterhin möglich. Die Gültigkeit des neuen Zertifikats beginnt mit dem Datum der Freigabe durch die Zertifizierungsstelle. Es ergibt sich eine Unterbrechung in der Zertifizierung. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.
Zur Re-Aktivierung der Zertifizierung ist eine Erstprüfung - ausgenommen die Grundlagenprüfung - abzulegen. Ein erneuter Kursbesuch ist nicht obligatorisch. Die Gültigkeit des neuen Zertifikats beginnt mit dem Datum der Freigabe durch die Zertifizierungsstelle. Es ergibt sich eine Unterbrechung in der Zertifizierung. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.