Prüfung_ 9712
Mit erfolgreichem Absolvieren der Ausbildung, kann zur Qualifizierungsprüfung angetreten werden. Diese findet in der Regel am nächsten Arbeitstag nach der Ausbildung statt.
Qualifizierungsprüfungen werden unter Aufsicht von Prüfungsvorsitzenden der Zertifizierungsstelle durchgeführt. Sie sind für die Einhaltung der normativen Vorgaben, die Kontrolle der Theorieprüfungen sowie für die Bewertung der praktischen Prüfung verantwortlich.
Prüfungskandidat*innen müssensich mittels Lichtbildausweis legitimieren. Zur Prüfung wird ein Taschenrechner benötigt. Mobiltelefone und andere Kommunikationsgeräte sind nicht erlaubt. Das Prüfungsergebnis wird in Anschluss an die Prüfung im Rahmen des Abschlussgesprächs bekannt gegeben.
Für eine positive Bewertung muss jeder Prüfungsteil mit mindestens 70% abgeschlossen werden.
Allgemeine Prüfung
- Multiple Choice Test mit 40 Fragen
- Umfasst die Inhalte der Kursunterlagen
- Es sind dafür keine Hilfsmittel gestattet
Spezielle Prüfung
- Multiple Choice Test mit 30 Fragen (Industriesektor) bzw. mit 20 Fragen (1 Produktsektor)
- Umfasst Fragen zu Regelwerken, Berechnungen und anwendungsorientierten Themen
- Erlaubt sind Normenordner, Formelsammlung und Taschenrechner (keine Mobiltelefone)
Praktische Prüfung
- Prüfung von zwei Prüfungsstücken pro Verfahren
- bei Stufe 2 Prüfungen ist ein Prüfungsstück davon nach der eigenen Prüfanweisung
Erstellen einer Prüfanweisung | nur für Stufe 2
- bei Stufe 2 Prüfungen ist für ein Prüfungsstück die entsprechende Prüfanweisung selbst zu erstellen
Prüfung der Grundlagenkenntnisse
- 25 Fragen: Kenntnisse aus der Werkstoffkunde und Verfahrenstechnologie
- 20 Fragen: Qualifizierungs- und Zertifizierungssystem der Zertifizierungsstelle
- je 20 Fragen aus mindestens 4 selbst gewählten Verfahren (eingeschlossen RT oder UT)
Prüfung in den Hauptverfahren
- 30 Fragen: Stufe 3 Kenntnisse für das angewendete Prüfverfahren
- 20 Fragen: Anwendung des Verfahrens inkl. Regelwerke
- Erstellung einer Verfahrensanweisung für das angewendete Prüfverfahren