ERNEUERUNG

... 5 Jahre nach der Erstprüfung und alle 10 Jahre danach

... wenn das Zertifikat eine gerade Nummer hat

... mittels praktischer Prüfung oder Kreditsystem

Fristen für die Erneuerung


Es liegt in der Verantwortung der zertifizierten Person, das für eine Erneuerung erforderliche Verfahren fristgerecht einzuleiten. 
Erneuerungsanträge können maximal sechs Monate vor Ablauf eines Zertifikats eingebracht werden. Ein neues Zertifikat gilt immer erst mit dem Datum der Überprüfung und Freigabe duch die Zertifizierungsstelle.
 

fristgerechte Erneuerung


Wenn der Erneuerungsantrag inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen und max. 6 Monate vor oder am Tag des Ablaufs des Zertifikats eingeht, schließt die verlängerte Zertifizierung unterbrechungsfrei an  das alte Zertifikat an, vorausgesetzt die Freigabe der Zertifizierungsstelle ist ebenfalls vor dem Ablaufdatum erfolgt. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.

bis zu einem Jahr nach Gültigkeitsablauf


Eine Erneuerung ist weiterhin möglich. Die Gültigkeit des neuen Zertifikats beginnt mit dem Datum der Freigabe durch die Zertifizierungsstelle. Es ergibt sich eine Unterbrechung in der Zertifizierung. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.

bis zu drei Jahre nach Gültigkeitsablauf


Zur Re-Aktivierung der Zertifizierung ist eine Re-Zertifizierungsprüfung abzulegen. Die Gültigkeit des neuen Zertifikats beginnt mit dem Datum der Freigabe durch die Zertifizierungsstelle. Es ergibt sich eine Unterbrechung in der Zertifizierung. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.

mehr als drei Jahre nach Gültigkeitsablauf


Zur Re-Aktivierung der Zertifizierung ist eine Erstprüfung - ausgenommen die Grundlagenprüfung - abzulegen. Ein erneuter Kursbesuch ist nicht obligatorisch. Die Gültigkeit des neuen Zertifikats beginnt mit dem Datum der Freigabe durch die Zertifizierungsstelle. Es ergibt sich eine Unterbrechung in der Zertifizierung. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.