Theorieteil mittels Kreditsystem
Als Alternative zur Prüfung können innerhalb der letzten Zertifizierungsperiode Punkte gesammelt werden. Für jedes Prüfverfahren müssen anerkannte Tätigkeiten in die Kreditliste eingetragen werden. Im Ergebnisblatt ist ersichtlich, ob ausreichend Punkte gesammelt werden konnten.
Die Anmeldeunterlagen sind an die ÖGfZP unter office@oegfzp.at zu übermitteln.
Praxisteil | Praktische Prüfung
Die Prüfung für die Requalifizierung in der Stufe 3 kann in einem Prüfungszentrum abgelegt werden. Die Erstellung einer Prüfanweisung ist nicht erforderlich. Personen mit gültigem Stufe 2 - Zertifikat sind von der Prüfung ausgenommen. Ausbildungsstellen für die Stufen 1 & 2 bieten bei Bedarf Auffrischungstage vor einer Praktischen Prüfung an.
Zusätzlich zu den Anmeldeformularen ist folgendes zu übermitteln:
1. Kopie des zu verlängernden Zertifikats
2. digitales passbildähnliches Foto, falls eine Ausweiskarte bestellt wird
Anmeldung bei ARGE QS3/ÖGfZP und einem zugelassenen Prüfungszentrum | ÖGfZP - Zertifizierung
Anmeldung bei gbd | SGZP - Zulassung, ÖGfZP - Zertifizierung
Kreditliste Ausfüllanleitung
Wichtige Informationen:
- Eine Kreditliste gilt immer nur für ein Prüfverfahren.
- Alle Daten müssen in das erste Blatt der Datei eingetragen werden.
- Tragen sie zuerst die Daten Name, Firma, Prüfverfahren und Zertifikat gültig bis ein.
- Anerkannte ZfP bezogene Tätigkeiten sind dann in der Tabelle einzutragen:
- wählen Sie das Zertifizierungsjahr in den eine Tätigkeit erfolgte
- wählen Sie die Art der Tätigkeit
- wählen Sie die Anzahl der Tätigkeiten, je nachdem welche Einheit angezeigt wird
- tragen Sie eine eindeutige Bezeichnung der Nachweise der Belege mit Datum ein
- die angezeigten Punkte sind nur ein Zwischenergebnis und stellen nicht die effektiv anerkannten Punkte dar
- Das Ergebnis der Kreditliste ist auf dem zweiten Blatt der Datei (Ergebnisblatt) ersichtlich.
- Übermitteln Sie mit der Kreditliste vorerst KEINE Nachweise. Wir fordern diese stichprobenartig von Ihnen an.
- Für Firmenmitgliedschaften können wir keine Punkte anrechnen. Dies ist nur für persönliche Mitglieder*innen der ÖGfZP möglich.
- Für firmeninterne Schulungen können wir keine Punkte anrechnen, siehe "Tätigkeiten zur Kreditliste Stufe ..."
- Die Kreditliste ist vom Arbeitgeber und von einer weiteren zertifizierten Person (bzw. Referee) als dem Antragsteller/der Antragstellerin zu bestätigen.
- Die Vorlage gilt für eine Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren. Kontaktieren Sie uns , falls Ihr Zertifikat eine kürzere Laufzeit hat.
- Die Nachweise Sehvermögen und fortlaufende Prüftätigkeit sollen dem Zertifizierungsantrag nicht beigelegt werden.
- Ausweiskarten werden nur ausgestellt, wenn ein digitales Foto (siehe Zertifizierungsantrag) übermittelt wird. Die nachträgliche Ausstellung von Ausweiskarten ist kostenpflichtig.