Kompetenzen | Stufe 1 & 2 Prüfpersonal

Stufe 1

Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3- Personal auszuführen.

Sie muss fähig sein:

  • Geräte einzustellen,
  • zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen,
  • Prüfergebnisse zu protokollieren und auf der Grundlage vorgegebener Bewertungskriterien zu bewerten,
  • über die Ergebnisse zu berichten.

Sie darf weder für die Auswahl der anzuwendenden Prüfverfahren oder der Prüftechnik noch für die selbständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.

Stufe 2

Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten. Sie muss fähig sein:

  • die Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen,
  • die Anwendungsbereiche des Prüfverfahrens, für die die Stufe-2-Person qualifiziert ist, abzugrenzen,
  • ZfP-Normen und Spezifikationen zu verstehen und in Prüfanweisungen zu überführen, die an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen angepasst sind,
  • Geräte einzusetzen und einzustellen,
  • zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen und zu überwachen,
  • Prüfergebnisse auszulegen und nach anzuwendenden Normen, anderen Regelwerken oder Spezifikationen zu bewerten,
  • schriftliche Prüfanweisungen zu erstellen,
  • alle Tätigkeiten der Stufe 1 durchzuführen und zu überwachen,
  • Personal unterhalb der Stufe 2 am Arbeitsplatz einzuarbeiten bzw. anzuleiten,
  • Prüfergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen zusammenzustellen und zu dokumentieren.