Qualifizierung gemäß EN 4179/NAS 410

Anmeldungen

 

 

Der anmeldende Betrieb muss in einer Zulassungsvorschrift festlegen wie die Qualifizierung und Zertifizierung des Prüfpersonals geregelt ist. Dies implementiert den Verweis auf die vom nationalen Luft- und Raumfahrtkomitee (NANDTB) zugelassenen Ausbildungszentren und Prüfungszentren sowie auf die Zertifizierungsstelle der ÖGfZP als Third Party.

ZfP Personal im Bereich der Luft- und Raumfahrt muss betriebsintern auf die speziellen Abläufe und Produkte nachweislich eingewiesen, geschult und autorisiert werden.

Industrielle Vorerfahrungszeit

Die angeführten Erfahrungszeiten gelten in Stunden und pro Verfahren im Bereich der Luft- und Raumfahrt.
Vorerfahrungszeiten müssen betriebsintern in der Written Practice festgehalten sein. Sie ist durch das verantwortliche Stufe 3 Prüfpersonal gemäß EN 4179 zu dokumentieren und auch am Anmeldeformular zu bestätigen.
Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung durch die ÖGfZP ist es erforderlich die angegebenen Zeiten zum Zeitpunkt der Prüfung in vollem Umfang zu erfüllen.
Für den direkten Zugang zur Stufe 2 (ohne vorherige Zertifizierung nach Stufe 1) sind die Erfahrungszeiten der Stufe 1 und der Stufe 2 einzuhalten.

Verfahren

Stufe 1

Stufe 2

PT 130 270
MT 130 400
ET 200 600
UT 200 600
RT (Film oder digital) 200 600
RT (Film und digital) 220 780
IRT (TT) 200 600

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung

Die Ausbildung kann an einem vom NANDTB zugelassenen Ausbildungszentrum absolviert werden und kann erfolgen durch:

  • komplette Kurse gemäß EN 4179

oder

  • Kurse gemäß EN ISO 9712 inklusive einer 8-stündigen Zusatzausbildung, die spezifische Anforderungen der Luft- und Raumfahrt abdeckt.