Beantragung der Rezertifizierung ab 1.10.2022

Es liegt in der Verantwortlichkeit der Zertifikatsinhaber*innen, das Verfahren zur Erlangung der Rezertifizierung einzuleiten. Wenn die Rezertifizierung (inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen) mehr als 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeit beantragt wird, muss eine vollständige Erstprüfung (allgemein, speziell und praktisch) für Stufe 1 und Stufe 2 (mit Erstellung einer Prüfanweisung) bzw. der Prüfungsteil im Hauptverfahren (Teil D, E und F) für Stufe 3 erneut erfolgreich abgelegt werden.

Rezertifizierungen sind alle 10 Jahre nach der Erstprüfung fällig. 
(Die zweistellige Registriernummer am Zertifikat ist eine ungerade Nummer.)

Fristgerechte Beantragung | Gültigkeitsdauer

Wenn der Antrag zur Rezertifizierung inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen max. 6 Monate vor oder am Tag des Ablaufs des Zertifikats eingehen, muss das Datum des neuen rezertifizierten Zertifikats mit dem Ablaufdatum des Originalzertifikats übereinstimmen (d. h. keine Unterbrechung der Zertifizierung). Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.

Beantragung nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit | Gültigkeitsdauer

Geht der Antrag zur Rezertifizierung inkl. Erfüllung aller Zertifizierungsanforderungen nach dem Ablaufdatum des Zertifikats ein (nicht später als 12 Monate nach dem Ablauf des Zertifikates), so ist das Datum der Rezertifizierung des neuen Zertifikats das Datum, an dem alle Voraussetzungen für die Rezertifizierung erfüllt sind. In diesem Falle muss eine Unterbrechung des Zertifizierungszeitraums (Zertifikatslücke) stattfinden. Das Ablaufdatum des neuen Zertifikats darf nicht mehr als 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des Originalzertifikats liegen.