Ausbildung von ZfP-Personal

Die Ausbildung von Personal der Zerstörungsfreien Prüfung erfolgt in anerkannten Ausbildungsstellen. Die Anerkennung erfolgt auf Basis der ÖNORM EN ISO 9712 inklusive der Anforderungen der CEN ISO/TR 25107 und der CEN ISO/TR 25108.

Ausbildungen von anderen Organisationen können nicht anerkannt werden.

Gemäß diesen Normen sind die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildungsdauer, die Lehrinhalte sowie die Anforderungen an Ausbildungsstellen festgelegt.
Für Prüfpersonal im Bereich der Luft- und Raumfahrt (gem. ÖNORM EN 4179 und NAS 410) werden Ausbildungsstellen und Ausbildungsinhalte durch das Nationale Luft- und Raumfahrt ZfP Sektorkomitee (National Aerospace NDT Board – NANDTB) zugelassen und entsprechende Ausbildner im „Letter of Notification“ genannt.

Die ÖGfZP stellt sicher, dass in Österreich ausgebildetes Prüfpersonal den hohen prüftechnischen Anforderungen stets gerecht wird und die Ausbildungsprogramme dem Stand der Technik entsprechen. Dazu werden anerkannte Ausbildungsstellen jährlich auditiert und im Zuge der Qualifizierungsprüfungen durch die Prüfungsbeauftragten der Zertifizierungsstelle mittels Monitoring überwacht.
Kandidaten und Kandidatinnen, welche ihre Ausbildung nicht in einer von der ÖGfZP anerkannten Ausbildungsstelle erworben haben, können erst nach Verifizierung des Status dieser Ausbildungsstelle zu einer Qualifizierungsprüfung der ÖGfZP zugelassen werden.

Ausbildung durch die ÖGfZP

Die ÖGfZP ist bestrebt zusätzliche Ausbildungen in der ZfP und aus affinen Bereichen entsprechend den Anforderungen und Bedürfnissen unserer Mitglieder anzubieten. Dabei achten wir sorgsam darauf, dass wir im Falle von Zertifizierungen die strikte Trennung zur Ausbildung und zur Prüfung einhalten.