Strukturiertes Kreditsystem

Mit dem Kreditsystem (mit verpflichtender Vorlage der ÖGfZP) muss der Zertifizierungsstelle gegenüber nachgewiesen werden, dass im Erneuerungszeitraum von 5 Jahren mindestens 100 Punkte pro Verfahren erreicht werden.

Dafür müssen angemessene schriftliche Nachweise, die für die Zertifizierungsstelle annehmbar sind, in dem Verfahren erbracht werden. Wenn zur Prüfung der Zertifizierungsanforderungen durch die Vorlage von Dokumenten des Arbeitgebers oder der Zutritt zu Räumlichkeiten des Arbeitgebers erforderlich wird, muss die Person der Zertifizierungsstelle eine schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers vorweisen.

Falls eine Kandidatin oder ein Kandidat die Erneuerung von mehr als nur einem Zertifikat anstrebt, können die für eine spezifische Tätigkeit vergebenen Punkte für diejenigen Tätigkeiten, die nicht für ein bestimmtes Verfahren spezifisch sind (z. B. Mitgliedschaft in einer ZfP Gesellschaft) auf die für jedes dieser Zertifikate erforderliche Gesamtpunktzahl angerechnet werden.

Anleitung zum Ausfüllen der Kreditliste

  • Für jedes Verfahren ist eine eigene Kreditliste zu verfassen.
  • Alle Daten müssen in das erste Blatt der Datei eingetragen werden.
  • Das Ergebnis der Kreditliste ist auf dem zweiten Blatt der Datei (Ergebnisblatt) ersichtlich.
  • Tragen sie zuerst die Daten Name, Firma, Prüfverfahren und Zertifikat gültig bis ein.
  • ZfP bezogene Tätigkeiten, für die Punkte gewährt werden können, sind dann in der Tabelle einzutragen.
  1. Zertifizierungsjahr: Alle Tätigkeiten müssen den entsprechenden Zertifizierungsjahren zugeordnet werden. Laufen Tätigkeiten über zwei Zertifizierungsjahre hinweg, so sind sie auf die korrekten Zertifizierungsjahre aufzuteilen. Wenn die Zertifikatsgültigkeit korrekt eingetragen wurde, können sie die entsprechenden Zertifizierungsjahre als Dropdown auswählen. Wenn das Gültigkeitsdatum nachträglich geändert wird, müssen alle bereits ausgewählten Zertifizierungsjahre neu eingegeben werden!
  2. Tätigkeit: Wählen sie die Art der Tätigkeit mittels Dropdown aus. Eine Übersicht ist auch im Ergebnisblatt aufgelistet.
  3. Einheit: Je nach der ausgewählten Tätigkeit sehen sie die entsprechende Einheit (Tage, Präsentationen, …). Diese kann nicht geändert werden.
  4. Anzahl: Wählen sie nun die Anzahl der Einheit im entsprechenden Zertifizierungsjahr aus.
  5. Bezeichnung der Nachweise: Tragen sie eine eindeutige Bezeichnung mit Datum ein an Hand dessen wir bei der Verifizierung ihre Nachweise zuordnen können.
  6. Punkte: Es werden die für diese Tätigkeit möglichen Punkte angezeigt. Die tatsächlich gewährten Punkte können geringer sein, da es Einschränkungen pro Jahr und pro Tätigkeit gibt.
  • Das genaue Ergebnis ist auf dem Ergebnisblatt ersichtlich. Wenn noch Punkte für die Erfüllung der Kreditliste fehlen, so wird die im Ergebnisblatt unten angezeigt.
  • Die Kreditliste ist vom Arbeitgeber zu bestätigen. Zusätzlich sind die Angaben von einer zertifizierten Person (bzw. Referee) zu bestätigen. Diese Person muss eine andere sein als die antragstellende Person.
  • Die Vorlage gilt für Zertifikate mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Kontaktieren sie uns, falls ihr Zertifikat eine kürzere Laufzeit hat.
  • Bitte verwenden sie auch die Übersicht zu den akzeptierten Tätigkeiten zu den jeweiligen Kreditlisten!

Strukturiertes Kreditsystem für Stufe 1

Für Kandidatinnen oder Kandidaten, die eine Erneuerung von Zertifikaten der Stufe 1 anstreben, sind mindestens 75 Punkte der 100 Punkte für eine beliebige Kombination der in Teil A der normkonformen Vorlage angeführten Tätigkeiten erforderlich.

Strukturiertes Kreditsystem für Stufe 2 und 3

Für Kandidatinnen oder Kandidaten, die eine Erneuerung von Zertifikaten der Stufe 2 und 3 anstreben, sind mindestens 50 Punkte der 100 Punkte für eine beliebige Kombination der in Teil A der normkonformen Vorlage, angeführten Tätigkeiten erforderlich.