Industrielle Vorerfahrungszeiten

Die Erfahrungszeiten gelten in Tagen pro Verfahren und beruhen auf der gesetzlichen Wochenarbeitszeit. Sie sind vor der Qualifizierungsprüfung zu mindestens 50% zu erbringen. Fehlende Erfahrungszeiten sind für eine Zertifizierung innerhalb von zwei Jahren schriftlich zu bestätigen.

mit Stufe 2 Zertifizierung mit relevantem technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr. (mind. NQR Stufe VI)

je 180 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
je 270 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.
 

mit Stufe 2 Zertifizierung ohne relevantem technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.

je 240 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
je 450 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.
 

ohne Stufe 2 Zertifizierung mit relevantem technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.

je 360 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
je 540 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Prüferhelfers/einer Prüferhelferin nachzuweisen.

 

ohne Stufe 2 Zertifizierung ohne technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.

kein direkter Zugang gemäß EN ISO 9712:2022 möglich

Eine Reduzierung der industriellen Vorerfahrungszeiten ist möglich, wenn bereits Zertifizierungen bestehen. Details finde nsich im Zertifizierungsprogramm, Punkt 12.6.